der Buzzscale GmbH, Baakenallee 25, Haus B, 20457 Hamburg
1.1 Für unsere Dienstleistungen, Angebote und Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich gemäß § 126 BGB bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Die Buzzscale GmbH erbringt Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Art und Umfang ergeben sich aus der Dienstleistungsbeschreibung oder aus Einzelverträgen.
2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern sich aus denselben nichts anderes ergibt.
2.2 Aufträge haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Leistungsverpflichtungen entstehen nur, wenn Buzzscale diese schriftlich bestätigt.
3.1 Alle Preise basieren auf den in der Leistungsbeschreibung oder den im Angebot individuell skizzierten Eckdaten.
3.2 Zusätzliche Dienstleistungen und/oder die Bereitstellung von Mehrwertdienstleistungen werden gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
3.3 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Eine mögliche Preisanpassung erfolgt immer zum Jahreswechsel. Buzzscale informiert hierüber mindestens 60 Tage vorher.
3.5 Zusätzlich erforderliche Hard- und Software werden zu Selbstkosten an den Auftraggeber weiterberechnet.
3.6 Kundenspezifische Softwarelizenzen werden vom Auftraggeber Buzzscale kostenfrei zur Verfügung gestellt.
3.7 Im Rahmen von individuellen Aufträgen werden anfallende Reisekosten und Spesen gesondert und gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
3.8 Die Abrechnung erfolgt durch die Buzzscale GmbH immer zum 2. des Monats für den Vormonat, die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.
3.9 Rechnungen der Buzzscale GmbH sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz, Mahngebühren (8 € pro Mahnung) und Bearbeitungsgebühren (29,50 € netto) berechnet. Buzzscale behält sich weitere Rechte gemäß § 288 BGB vor.
4.1 Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist bei unbefristeten Verträgen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei fehlender Mitwirkung oder Zahlungsverzug vor. Kündigt Buzzscale den Vertrag aus wichtigem Grund, schuldet der Auftraggeber für die restliche Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung.
4.2 Bei wiederholten groben Verstößen in der Realisierung der Dienstleistung kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, falls die Buzzscale GmbH trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht für Abhilfe gesorgt hat.
5.1 Die Buzzscale GmbH ist verpflichtet, die übertragenen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Buzzscale haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Buzzscale nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf 2.500 EUR je Schadensfall und 15.000 EUR im Jahr.
5.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls wegen gesetzlicher Bestimmungen oder der Verletzung wesentlicher, zur Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbarer Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
5.3 Für die übergebenen Daten des Auftraggebers gilt die Haftung entsprechend den jeweils einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
5.4 Kann die Buzzscale GmbH die Leistungen nicht erbringen, da ein Vertragspartner des Auftraggebers dies untersagt oder sonst ein von dem Auftraggeber zu vertretender Umstand eine Leistungserbringung von Buzzscale verhindert oder verzögert, schuldet der Auftraggeber für die Zeit der Verhinderung die vereinbarte Vergütung.
5.5 Soweit die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder Verletzung von Nebenpflichten. Die Beschränkung gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5.6 Haftungs- und Schadensbeschränkungen zu Ungunsten des Auftraggebers über die vorstehenden Regelungen hinaus werden ausgeschlossen.
6.1 Die Buzzscale GmbH führt die erteilten Aufträge unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger datenschutzrechtlicher Regelungen durch. Der Auftraggeber hat Buzzscale gemäß § 62 BDSG als Dienstleister gewählt. Details regelt der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die an Buzzscale herauszugebenden Daten unter Beachtung der dafür geltenden rechtlichen Vorgaben zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm an die Buzzscale GmbH überlassenen Daten zu sichern, damit diese im Falle des Verlustes unverzüglich wiederhergestellt werden können. Übernimmt der Auftraggeber Daten, wird Buzzscale aus der Datensicherungs- und Datenschutzhaftung entlassen.
Die Parteien verpflichten sich, absolute Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Informationen zu bewahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
8.1 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen durch Buzzscale bedingt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche setzen Verschulden voraus.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Buzzscale GmbH alle Unregelmäßigkeiten oder etwaige Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden.
8.3 Der Auftraggeber sichert der Buzzscale GmbH sowie den von Buzzscale zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartnern zu, dass alle Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer, deren Daten an Buzzscale zur Durchführung von Telefonwerbung und/oder Werbung durch elektronische Kommunikationsmittel (wie z. B. E-Mail, Fax, SMS etc.) übergeben werden, in die jeweilige Form der Werbung wirksam ausdrücklich eingewilligt haben. Der Auftraggeber trägt das Risiko fehlerhafter Einwilligungsannahmen. Buzzscale wird unverzüglich über Widerrufe informiert. In solchen Fällen entfällt die Leistungsverpflichtung, Vergütungsansprüche von Buzzscale bleiben bestehen.
8.4 Der Auftraggeber stellt Buzzscale und die zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen wegen erfolgter Telefonwerbung und/oder Werbung durch elektronische Kommunikationsmittel ohne wirksame Einwilligung frei. Der Auftraggeber hat alle hierdurch entstehenden Aufwendungen zu erstatten.
8.5 Die Buzzscale GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen und Daten auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen. Buzzscale muss diese auch nicht auf Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben prüfen. Der Auftraggeber stellt Buzzscale und die zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartner von jeglichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung derartiger Bestimmungen entstehen, und erstattet die entstehenden Aufwendungen.
8.6 Die Frist von Buzzscale zur Erbringung ihrer Leistungen verlängert sich angemessen, sofern die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch behördliche Bestimmungen, gerichtliche Entscheidungen, Streiks, höhere Gewalt oder sonstige von der Buzzscale GmbH nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Buzzscale berichtet solche Hindernisse unverzüglich. Buzzscale darf Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Bei einer Verzögerung von mehr als 2 Wochen kann der Auftraggeber schriftlich kündigen. Bei dauerhafter Unmöglichkeit kann Buzzscale kündigen. Eine Haftung von Buzzscale bei solchen, weder von Buzzscale noch von den zur Leistungserfüllung eingesetzten Vertragspartnern zu vertretenden Hindernissen scheidet aus.
9.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Buzzscale anerkannt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte bei Ansprüchen aus demselben Vertrag.
9.2 Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- oder sonstigen Schutzrechte an den von der Buzzscale GmbH entwickelten Konzepten, Texten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei Buzzscale. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit Vertragsende erlischt. Der Buzzscale GmbH ist die Veröffentlichung der erbrachten Leistungen in Verbindung mit dem Auftraggebernamen/Firmennamen (Logo) zu Referenzzwecken und für allgemeine Marketingaktivitäten erlaubt.
9.4 Nebenabreden und Änderungen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.5 Die Buzzscale GmbH ist berechtigt, die übernommenen Tätigkeiten durch Dritte erbringen zu lassen.
9.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
9.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen über internationales Recht Anwendung.
Sachstand: 06/2021